Grundsätzlich können beinahe alle kieferorthopädischen Behandlungen ohne Extraktion von bleibenden Zähnen durchgeführt werden. Die Erhaltung von gesunden Zähnen ist sicherlich von Seiten der Eltern, wie auch von Seiten des Behandlers erwünscht. Es muss jedoch erwähnt werden, dass diesem Wunsch nicht immer entsprochen werden kann, da in gewissen Fällen für den Patienten erhebliche Nachteile entstehen können.
Ob Zähne gezogen werden müssen oder nicht, wird von verschiedenen Faktoren bedingt:
Anhand des angestrebten Endresultates und in Berücksichtigung der oben erwähnten Faktoren wird der definitive Entscheid für oder gegen eine Zahnextraktion getroffen. Folgend seien einige mögliche Konsequenzen aufgeführt, welche bei Patienten entstehen können, bei denen es unterlassen wurde Zähne zu ziehen, obwohl es notwendig gewesen wäre. |
Parodontale Schäden können entstehen, wenn zwecks Platzbeschaffungsmechanismen die Zähne aus ihrem Knochenbett herausbewegt werden.
Man kann das mit einem Haus vergleichen, das auf zu kleinem Fundament gebaut wurde. Das Zahnfleisch wird massiv überstrapaziert. Auf lange Sicht ist in solchen Fällen meistens mit Schäden am Zahnhalteapparat zu rechnen, was dann auch entsprechend durch Zahnfleischschwund sichtbar wird. Langzeitstabilität - diese kann gefährdet sein, wenn die Weichteile, welche die Zähne allseitig umgeben, unberücksichtigt bleiben. Die Zähne sollten grundsätzlich immer im Gleichgewicht zwischen innerem (Zunge) und äusserem (Lippen,Wangen) Weichteilmantel liegen. Wird dieser Grundsatz bei der Behandlung nicht miteinbezogen, so kommt es unweigerlich zu einem Rezidiv, das heisst, das erzielte Resultat bleibt nicht stabil. In unserer Praxis wird stets versucht, eine Behandlung ohne Extraktion von bleibenden Zähnen durchzuführen. Wie aber vorgängig erklärt, kann dieser Wunsch zum Wohl des Patienten nicht immer erfüllt werden, weshalb bei uns in ca. 15-20% aller Behandlungen ein Extraktionskonzept von bleibenden Zähnen durchgeführt wird. |
Praxis Dr. med. dent. Ivo Ferrarini
Bienkenstrasse 22 4702 Oensingen Schweiz Öffnungszeiten: Gültig ab 16. August 2021
Mo: 07.00 - 13.00 - Nachmittag geschlossen Di: 07.00 - 12.00 & 12.45 -16.30 Mi: 07.00 - 12.00 & 12.45 -16.30 Do: 07.00 - 12.00 & 12.45 - 16.30 Fr: 07.00-12.00 - Nachmittag geschlossen Über das Wochenende, an Feiertagen und ausserhalb der Sprechstunden, informieren Sie sich bitte über die Notfallnummer 0848 004 500, welcher Zahnarzt Notfalldienst hat.
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