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Behandlungskosten

Tarif/Taxpunkte, Kostenbeteiligung und Kostenübernahme

Die Kosten

Allgemein
Die Höhe der Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung ist direkt vom benötigten Aufwand (Art und Dauer der Behandlung) abhängig.

Tarif/Taxpunkte unserer Praxis
Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall- Militär und Invalidenversicherungen in Kraft getreten.

Unser Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen Tarif an.

In unserer Praxis wird für Privatpatienten mit dem Taxpunktwert von momentan 1.00 CHF abgerechnet.

Bei IV- Fällen, Unfall und Sozialtarif wird ebenfalls mit einem Taxpunktwert von 1.00 CHF abgerechnet.

Der maximal zulässige Taxpunktwert der SSO für Privatpatienten beträgt momentan 1.70 CHF.

Kostenbeteiligung der Krankenkassen
Die meisten Krankenversicherungen bieten bei Kindern und Jugendlichen in ihrer Zusatzversicherung, welche sich nicht nur auf die Zähne beschränkt, eine Kostenbeteiligung (meistens 50% oder mehr der Gesamtkosten) bei Zahnkorrekturen an. Nicht zu verwechseln mit einer reinen Zahnversicherung, welche v.a. konservierende Behandlungen, z.B. Zahnfüllungen, rückvergütet.

Für eine genaue Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Kostenübernahme durch Krankenkasse

Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt allen Krankenkassen vor, bei bestimmten Krankheitsbildern die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung zu übernehmen. 

Folgend, die häufigsten Krankheitsbilder/Situationen, welche von den Krankenversicherungen gesetzlich übernommen werden müssen:
  • Verlagerte und retinierte Zähne mit Krankheitswert (Zähne, welche bedingt durch ihre Fehllage nicht durchbrechen können).
  • Alle Patienten ab dem 20.Lebensjahr, welche die Anforderungen der Invalidenversicherung (Kostenübernahme bis 20.Lebensjahr) erfüllen. Für genauere Erläuterungen sehen Sie bitte unter dem Abschnitt - Invalidenversicherung - nach.
Bild
Kostenbeteiligung der Gemeinde (im Rahmen der Schulzahnpflege)
Eine Beteiligung an den kieferorthopädischen Behandlungskosten hängt meistens (abhängig von Gemeinde) von 2 Faktoren ab:
  1. Schweregrad der Zahnfehlstellung, welche anhand einer Schwerebewertungsliste genau definiert wird.
  2. Letzte, rechtskräftige Staatssteuereinschätzung der Eltern. 

Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung (IV)

Die gesamten kieferorthopädischen Behandlungskosten werden bei ganz bestimmten Voraussetzungen von der IV übernommen. Dabei handelt es sich um von der Norm abweichende Kieferfehlstellungen, welche anhand einer seitlichen Röntgenaufnahme des Schädels bestimmt werden können.

Bei der Fragestellung einer Kostenübernahme durch die IV sind zusätzlich Winkelmessungen zwischen den Kieferbasen (Oberkiefer und Unterkiefer zueinander) entscheidend. Ebenfalls werden unter bestimmten Voraussetzungen bei überzähligen Zähnen und bei fehlenden Zähnen (2 nebeneinander oder mindestens 4 pro Kiefer) die Behandlungskosten vollumfänglich übernommen. Die IV übernimmt die Behandlungskosten bis spätestens zum 20.Lebensjahr. Ab dem 20. Lebensjahr ist die Krankenkasse für die weiteren Kosten zuständig.

Die Behandlungskosten werden Ihnen im Rahmen der Besprechung mitgeteilt und zusätzlich schriftlich per Post zugesandt.

Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise. Die Behandlungskosten werden auf die gesamte Behandlungsdauer verteilt und sind nicht bei Behandlungsbeginn zu begleichen.
 
Gründe für mögliche Kostenabweichungen vom Kostenvoranschlag können sein: 
  • Schlechte Mitarbeit bei abnehmbaren Apparaturen
  • Schlechte Mundhygiene
  • Unvorhergesehenes und ungünstiges Kieferwachstum
  • Ungünstige Entwicklung der Dentition (verzögerter Durchbruch)
  • Bracketverlust (Knirschen, unsorgfältiger Umgang mit Spange)
  • Versäumte Sitzungen

Information Behandlungskosten SSO
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Medienmitteilung Zusatzversicherungen
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Krankenkassenleistungen
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Praxis Dr. med. dent. Ivo Ferrarini
Bienkenstrasse 22
4702 Oensingen
Schweiz
Tel.  +41 62 396 20 62
Email:  ivo.ferrarini@bluewin.ch
Öffnungszeiten: Gültig ab 16. August 2021

Mo: 07.00 - 13.00 - Nachmittag geschlossen
Di:   07.00 - 12.00  &  12.45 -16.30
Mi:   07.00 - 12.00  &  12.45 -16.30
Do:  07.00 - 12.00  &  12.45 - 16.30
Fr:    07.00-12.00 - Nachmittag geschlossen
Über das Wochenende, an Feiertagen und ausserhalb der Sprechstunden, informieren Sie sich bitte über die Notfallnummer 0848 004 500, welcher Zahnarzt Notfalldienst hat.
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